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Bestätigungsvermerk

Ein Bestätigungsvermerk ist das offizielle Prüfungsurteil des Wirtschaftsprüfers über den Jahresabschluss und den Lagebericht eines Unternehmens. Er fasst zusammen, was geprüft wurde, nach welchen Grundsätzen geprüft wurde und ob Einwände bestehen. Das Urteil kann uneingeschränkt (keine Einwände), eingeschränkt (teilweise Einwände) oder eine Versagung sein (kein positives Urteil möglich). (vgl. Schaffhauser-Linzatti 2023, S. 66)


Beispiel: Ein Wirtschaftsprüfer untersucht den Jahresabschluss einer GmbH und stellt fest, dass alle Unterlagen ordnungsgemäß geführt wurden und keine wesentlichen Fehler vorliegen. Deshalb erteilt er einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.


Schaffhauser-Linzatti, M. (2023): Rechnungswesen Schritt für Schritt. Mit Lösungen für die Rechenbeispiele. 5. Auflage. Wien: Facultas

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