Bestrafung bezeichnet eine Verhaltenskonsequenz, die darauf abzielt, die Auftretenswahrscheinlichkeit eines unerwünschten Verhaltens zu verringern. Dies kann entweder durch das Hinzufügen eines unangenehmen Reizes (Bestrafung Typ I) oder durch das Entfernen eines angenehmen Reizes (Bestrafung Typ II) geschehen. (vgl. Fritz/Hussy/Tobinski 2018, S. 228)
Beispiel: Angenommen, ein Schüler spricht während des Unterrichts ständig mit seinen Freunden. Bei Bestrafung Typ I würde der Lehrer dem Schüler eine zusätzliche Aufgabe geben, um das störende Verhalten zu reduzieren. Bei Bestrafung Typ II würde der Lehrer dem Schüler die Möglichkeit nehmen, nach dem Unterricht am Computer zu spielen. Beide Maßnahmen zielen darauf ab, das unerwünschte Verhalten zu verringern, jedoch durch unterschiedliche Methoden: die erste durch Hinzufügen eines unangenehmen Reizes und die zweite durch Entfernen eines angenehmen Reizes.
Fritz, A.; Hussy, W.; Tobinski, D. (2018): Pädagogische Psychologie. 3. Auflage. München: Ernst Reinhardt Verlag
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