Bestimmbarkeit der Leistung
Die Bestimmbarkeit der Leistung bedeutet, dass der Inhalt einer geschuldeten Leistung so festgelegt oder bestimmbar sein muss, dass im Streitfall klar festgestellt werden kann, was genau zu leisten ist. (vgl. Fischer 2023, S. 131)
Beispiel: Ein Vertrag, in dem vereinbart wird, dass der Kaufpreis einer Sache später durch einen Sachverständigen festgelegt wird.
Fischer, P. C. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Einführung in die Grundlagen und Kerngebiete des Wirtschaftsrechts. 2. Auflage. Stuttgart: Kohlhammer




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