top of page
Affiliate.png

Bestandsaufnahme

23. Sept.
1 Min. Lesezeit

Eine Bestandsaufnahme bzw. Inventur ist die nach § 240 Abs. 1 HGB vorgeschriebene körperliche Erfassung der Vermögensgegenstände und Schulden eines Kaufmanns. Sie dient dazu, den tatsächlichen Bestand eines Unternehmens festzustellen. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 27)


Beispiel: Ein Möbelunternehmen zählt am Jahresende seinen Lagerbestand und stellt fest, dass sich 500 Holztische im Wert von jeweils 200 € sowie 100.000 € Verbindlichkeiten im Unternehmen befinden. Diese Werte werden im Rahmen der Inventur erfasst.


Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.

3. Auflage. Wiesbaden: Gabler

Kommentare


bottom of page