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Besoldungsordnung W

Die Besoldungsordnung W regelt die Vergütung von Hochschullehrern (z. B. Professoren) im Beamtenverhältnis. Sie umfasst die Gehaltsstufen W1 bis W3 mit festen Grundgehältern. Als Ausgleich für die im Vergleich zur früheren C-Besoldung gesenkten Grundgehälter können Leistungsbezüge vergeben werden, etwa für Berufungen, besondere Leistungen in Lehre und Forschung oder für Leitungsfunktionen wie Rektor oder Dekan. (vgl. Oechsler/Paul 2024, S. 483 ff.)


Beispiel: Eine Juniorprofessorin an einer Universität wird nach Besoldungsgruppe W1 bezahlt. Wird sie später zur Professorin an einer Hochschule berufen, erhält sie W2. Übernimmt sie zusätzlich das Amt der Dekan, kann sie Funktionsleistungsbezüge zusätzlich zum Grundgehalt erhalten.


Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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