Besoldungsordnung R
Die Besoldungsordnung R regelt die Vergütung von Richtern und Staatsanwälten. Sie umfasst aufsteigende Grundgehälter von R1 bis R2 (altersabhängig) sowie feste Gehälter von R3 bis R10. Höhere Besoldungsgruppen sind bestimmten Führungspositionen wie Präsidenten von Bundesgerichten (z. B. R10) vorbehalten. (vgl. Oechsler/Paul 2024, S. 483 ff.)
Beispiel: Ein Richter am Amtsgericht wird nach Besoldungsgruppe R1 vergütet. Der Präsident eines Bundesgerichts erhält dagegen das höchste Grundgehalt in der Besoldungsgruppe R10.
Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg




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