Besoldungsordnung B
- Andreas Armster

- 1. Aug. 2025
- 1 Min. Lesezeit
Die Besoldungsordnung B regelt die Gehälter von Beamten und gilt ausschließlich für den höheren Dienst im Beamtenbereich und umfasst die Besoldungsgruppen B1 bis B11. Sie regelt die Vergütung von Führungskräften wie Ministerialräten oder Staatssekretären, die in hohe Leitungspositionen eingruppiert sind (z. B. Ministerialrat in B2, Staatssekretär in B11). Die Besoldung richtet sich nach der Stellung und der jeweiligen Besoldungsgruppe. (vgl. Oechsler/Paul 2024, S. 483 ff.)
Beispiel: Ein Ministerialrat in einer Landesbehörde erhält sein Gehalt nach Besoldungsgruppe B2. Ein Staatssekretär im Bundesministerium ist in Besoldungsgruppe B11 eingestuft und bekommt somit ein höheres Grundgehalt.
Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg



Kommentare