Besoldungsordnung A
- Andreas Armster

- 1. Aug. 2025
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Die Besoldungsordnung A regelt die Gehälter von Beamten im einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienst. Die Besoldungsgruppen reichen von A1 bis A16 und steigen mit Dienstalter und Verantwortungsbereich. Sie gilt u. a. für Polizeikräfte, Verwaltungskräfte und Lehrkräfte und orientiert sich an Qualifikation und Tätigkeit. (vgl. Oechsler/Paul 2024, S. 483 ff.)
Beispiel: Ein Polizeikommissar wird in die Besoldungsgruppe A10 eingruppiert und erhält entsprechend dieser Gruppe ein festgelegtes Grundgehalt nach Dienstalter.
Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg



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