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Besitzmittlungsverhältnis

21. Aug.
1 Min. Lesezeit

Ein Besitzmittlungsverhältnis (auch Besitzkonstitut) ist eine Vereinbarung, bei der bei der Übereignung einer beweglichen Sache keine tatsächliche Übergabe erfolgt. Stattdessen bleibt der bisherige Eigentümer zunächst im Besitz der Sache, während der Käufer Eigentümer wird. Der bisherige Besitzer besitzt die Sache nun für den neuen Eigentümer aufgrund eines Rechtsverhältnisses, z. B. Miete, Leihe oder Verwahrung. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 120)


Beispiel: A kauft B ein Fahrrad ab. B benötigt das Fahrrad aber noch 14 Tage. Deshalb leiht A das Fahrrad nach dem Verkauf für diese Zeit an B zurück.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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