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Besitzkonstitut

30. Aug.
1 Min. Lesezeit

Besitzkonstitut ist ein Rechtsinstrument nach § 931 BGB, bei dem die sonst erforderliche Übergabe einer Sache durch eine Vereinbarung ersetzt wird. Dabei wird der Erwerber mittelbarer Besitzer, während der bisherige Besitzer die Sache weiterhin nutzt und unmittelbarer Besitzer bleibt. Das Besitzkonstitut wird insbesondere zur Absicherung von Krediten eingesetzt. (vgl. Schneck 2018, S. 93 ff.)


Beispiel: Ein Unternehmen kauft eine Maschine, möchte diese aber weiterhin selbst nutzen. Statt die Maschine an den Käufer zu übergeben, vereinbaren beide, dass der bisherige Besitzer die Maschine weiterhin behält und nutzt, während der Käufer Eigentümer und mittelbarer Besitzer wird. So kann die Maschine beispielsweise zur Kreditsicherung dienen.


Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

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