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Besitz

Besitz ist die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache (§ 854 BGB), unabhängig davon, ob diese Person rechtlich dazu berechtigt ist oder nicht. Es kommt also nur darauf an, wer die Sache faktisch in seiner Kontrolle hat. (vgl. Gildeggen/Lorinser/Willburger 2023, S. 357 ff.)


Beispiel: Wenn du dein Smartphone in der Hand hältst, bist du Besitzer. Leihst du es einem Freund, wird er unmittelbarer Besitzer, während du eventuell noch mittelbarer Besitzer bleibst.


Gildeggen, R.; Lorinser, B.; Willburger, A. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Kompaktwissen für Betriebswirte. 5. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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