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Beschwerderecht

21. Aug.
1 Min. Lesezeit

Das Beschwerderecht gibt Arbeitnehmern das Recht, sich zu beschweren, wenn sie sich im Betrieb benachteiligt, ungerecht behandelt oder anderweitig beeinträchtigt fühlen. Die Beschwerde kann direkt bei der zuständigen Stelle im Betrieb oder beim Betriebsrat eingereicht werden. Der Betriebsrat muss die Beschwerde prüfen und bei einer berechtigten Beschwerde beim Arbeitgeber auf eine Lösung bzw. Abhilfe hinwirken. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 119)


Beispiel: Ein Arbeitnehmer erhält trotz gleicher Leistung deutlich schlechtere Arbeitszeiten als seine Kollegen und fühlt sich dadurch ungerecht behandelt. Er beschwert sich beim Betriebsrat. Dieser prüft die Beschwerde und stellt fest, dass sie berechtigt ist. Anschließend setzt er sich beim Arbeitgeber dafür ein, dass die Arbeitszeiten fairer verteilt werden.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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