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Beschränkte Einkommensteuerpflicht

20. Apr.
1 Min. Lesezeit

Die beschränkte Einkommensteuerpflicht liegt vor, wenn eine Person keinen Wohnsitz und keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, aber inländische Einkünfte erzielt. Es werden nur diese Einkünfte in Deutschland besteuert. (vgl. von Campenhausen/Grawert 2021, S. 19)


Beispiel: Eine natürliche Person lebt in den Niederlanden, arbeitet aber in Deutschland. Sie versteuert nur ihr deutsches Einkommen in Deutschland.


von Campenhausen, O.; Grawert, A. (2021): Steuerrecht im Überblick. Zusammenfassungen und Grafiken. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag

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