Beschluss
Ein Beschluss ist eine gerichtliche Entscheidung, die im Gegensatz zu einem Urteil in der Regel ohne mündliche Verhandlung getroffen wird. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 118)
Beispiel: Ein Gericht entscheidet über einen Antrag eines Betriebsrats, ohne dass dafür eine mündliche Verhandlung stattfinden muss. Das Gericht erlässt anschließend einen Beschluss, in dem es seine Entscheidung festhält.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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