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Berufung

21. Aug.
1 Min. Lesezeit

Eine Berufung ist ein Rechtsmittel gegen ein Urteil eines Gerichts erster Instanz. Dadurch wird der Rechtsstreit von einem höheren Gericht erneut geprüft und entschieden. Je nach Rechtsgebiet gelten unterschiedliche Voraussetzungen und Fristen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 113)


Beispiel: Ein Arbeitsgericht entscheidet, dass ein Arbeitnehmer zu Unrecht gekündigt wurde. Der Arbeitgeber ist mit dem Urteil nicht einverstanden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann er Berufung beim Landesarbeitsgericht einlegen. Dort wird der Fall erneut geprüft und anschließend eine neue Entscheidung getroffen.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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