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Berufsänderungskündigung

21. Aug.
1 Min. Lesezeit

Eine Berufsänderungskündigung ermöglicht einem Auszubildenden, sein Berufsausbildungsverhältnis außerordentlich zu kündigen, wenn er die Ausbildung abbrechen oder einen anderen Beruf erlernen möchte. Die Kündigung muss schriftlich und mit Angabe der Kündigungsgründe erfolgen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 92)


Beispiel: Lisa macht eine Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement, merkt aber nach einigen Monaten, dass sie lieber Erzieherin werden möchte. Sie kündigt deshalb ihr Ausbildungsverhältnis schriftlich unter Angabe dieses Grundes.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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