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Berufsunfähigkeitsrente

21. Aug.
1 Min. Lesezeit

Die Berufsunfähigkeitsrente war eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung für Versicherte, die aufgrund einer Berufsunfähigkeit ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben konnten. Durch die Rentenreform von 2001 wurde diese Rente für Versicherte, die zu diesem Zeitpunkt noch keine 40 Jahre alt waren, abgeschafft. Für ältere Versicherte blieb unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf eine Teilrente wegen Berufsunfähigkeit bestehen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 109)


Beispiel: Ein 45-jähriger Versicherter wird berufsunfähig und kann seinen bisherigen Beruf nur noch eingeschränkt ausüben. Unter den entsprechenden Voraussetzungen kann er weiterhin eine Teilrente wegen Berufsunfähigkeit erhalten. Für einen 35-Jährigen besteht dieser Anspruch dagegen seit der Reform von 2001 nicht mehr.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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