Berufsunfähigkeit
Berufsunfähigkeit bezeichnet eine Einschränkung der beruflichen Leistungsfähigkeit, bei der eine Person ihren bisherigen Beruf nicht mehr im bisherigen Umfang ausüben kann. Seit der Rentenreform von 2001 wurde der Begriff in der gesetzlichen Rentenversicherung abgeschafft und durch die teilweise Erwerbsminderung ersetzt. Diese liegt vor, wenn eine Person nur noch mindestens 3, aber höchstens 6 Stunden täglich arbeiten kann. Dabei kann ihr auch zugemutet werden, in einem anderen Beruf als dem erlernten zu arbeiten. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 108 f.)
Beispiel: Ein gelernter Maurer kann aufgrund einer Einschränkung nicht mehr wie bisher voll in seinem Beruf arbeiten und ist nur noch 4 Stunden täglich arbeitsfähig. Nach der beschriebenen Regelung kann ihm grundsätzlich auch eine Tätigkeit in einem anderen Beruf zugemutet werden.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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