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Berufsschulpflicht

21. Aug.
1 Min. Lesezeit

Die Berufsschulpflicht ist die gesetzliche Pflicht zum Besuch einer Berufsschule, die nach der Beendigung der Vollzeitschulpflicht beginnt. Sie ist durch die Landesgesetze geregelt und dauert je nach Bundesland in der Regel bis zum Ende einer begonnenen Berufsausbildung bzw. bis zum Ende des Schuljahres, in dem der Schüler das 18. Lebensjahr vollendet. Während des Besuchs einer allgemeinbildenden oder beruflichen Vollzeitschule entfällt die Berufsschulpflicht. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 105)


Beispiel: Ein Jugendlicher beendet die Vollzeitschulpflicht und beginnt anschließend eine Ausbildung zum Elektroniker. Während seiner Ausbildung besucht er regelmäßig die Berufsschule. Damit erfüllt er seine Berufsschulpflicht.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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