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Berufskleidung

5. Juli
1 Min. Lesezeit

Die Berufskleidung ist typische Kleidung, die ausschließlich oder nahezu ausschließlich für die berufliche Tätigkeit bestimmt ist. Stellt der Arbeitgeber diese Kleidung unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung, bleibt dieser Vorteil steuerfrei. Dies gilt auch für eine entsprechende Barablösung, sofern sie betrieblich veranlasst ist und die Aufwendungen des Arbeitnehmers nicht offensichtlich übersteigt. (vgl. Puke 2023, S. 51)


Beispiel: Ein Krankenhaus stellt seinen Pflegekräften Kasacks und Arbeitshosen kostenlos zur Verfügung. Da es sich um typische Berufskleidung handelt, ist die Überlassung für die Beschäftigten steuerfrei.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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