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Berufsgrundbildungsjahr

21. Aug.
1 Min. Lesezeit

Das Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) vermittelt Jugendlichen eine berufliche Grundbildung. Dabei werden sowohl allgemeine und berufsfeldübergreifende als auch fachtheoretische und fachpraktische Kenntnisse vermittelt. Das BGJ ist einem bestimmten Berufsfeld zugeordnet und kann als erstes Ausbildungsjahr für die dazugehörigen Ausbildungsberufe dienen. Anschließend kann eine berufliche Fachbildung bzw. Spezialisierung erfolgen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 102)


Beispiel: Ein Jugendlicher entscheidet sich nach der neunjährigen Vollzeitschulpflicht für das Berufsfeld Metalltechnik. Im BGJ lernt er grundlegende theoretische Inhalte und sammelt praktische Erfahrungen, zum Beispiel im Umgang mit Werkzeugen und Maschinen. Danach kann er eine Ausbildung in einem passenden Metallberuf beginnen und auf den im BGJ erworbenen Grundlagen aufbauen.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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