Berufseignung
Berufseignung bezeichnet die individuellen Fähigkeiten, Fertigkeiten, Neigungen und die psychologische Reife einer Person, die erforderlich sind, um den Anforderungen eines bestimmten Berufs oder einer Ausbildung zu entsprechen. (vgl. Böhm/Seichter 2018, S. 68)
Beispiel: Bei der Auswahl für eine Ausbildung zur Elektronikerin werden beispielsweise ihre mathematischen Kenntnisse, ihr technisches Verständnis und ihre praktischen Fähigkeiten durch Gespräche, Tests und Arbeitsproben überprüft. Zeigt sie dabei, dass sie die beruflichen Anforderungen erfüllt, gilt sie als für die Ausbildung geeignet.
Böhm, W.; Seichter, S. (2018): Wörterbuch der Pädagogik. 17. Auflage. Paderborn: Ferdinand Schöningh




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