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Berufsbildungsgesetz

23. Aug.
1 Min. Lesezeit

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) regelt die Berufsausbildung, insbesondere das Berufsausbildungsverhältnis, die Ausbildungsordnung, das Prüfungswesen und die Überwachung der Ausbildung. Es soll eine einheitliche Grundlage für die berufliche Ausbildung schaffen und die beruflichen sowie sozialen Chancen der Erwerbstätigen verbessern. (vgl. Böhm/Seichter 2018, S. 68)


Beispiel: Ein Jugendlicher beginnt eine Ausbildung zum Industriekaufmann in einem Unternehmen. Im Ausbildungsvertrag werden Ausbildungsdauer und Inhalte festgelegt, und am Ende legt der Auszubildende eine Abschlussprüfung ab. Diese Regelungen beruhen auf dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).


Böhm, W.; Seichter, S. (2018): Wörterbuch der Pädagogik. 17. Auflage. Paderborn: Ferdinand Schöningh

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