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Berufsausbildungsvertrag

21. Aug.
1 Min. Lesezeit

Der Berufsausbildungsvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Ausbildenden und dem Auszubildenden, der ein Berufsausbildungsverhältnis begründet. Er regelt die wichtigsten Bedingungen der Ausbildung, zum Beispiel Ausbildungsberuf, Dauer, Arbeitszeit, Probezeit, Vergütung und Urlaub. Grundlage ist vor allem das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die Ausbildung findet im dualen System normalerweise im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule statt. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 94 f.)


Beispiel: Lisa beginnt am 1. September eine 3-jährige Ausbildung zur Industriekauffrau. Im Berufsausbildungsvertrag stehen z. B. 4 Monate Probezeit, 8 Stunden Ausbildungszeit pro Tag, 30 Urlaubstage und ihre monatliche Ausbildungsvergütung. Sie arbeitet im Betrieb und besucht zusätzlich die Berufsschule. Der Betrieb muss sie ausbilden und für die Berufsschule freistellen; Lisa muss sorgfältig arbeiten, lernen und Anweisungen befolgen.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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