Berufsausbildungsbeihilfe
Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist eine finanzielle Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit, die unter bestimmten Voraussetzungen während einer betrieblichen oder außerbetrieblichen Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf gewährt wird. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 93)
Beispiel: Markus beginnt eine 3-jährige Ausbildung zum Elektroniker, verdient aber nur 900 € monatlich und kann wegen der Entfernung nicht bei seinen Eltern wohnen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann er BAB als finanzielle Unterstützung erhalten.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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