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Berufsanerkennung

21. Aug.
1 Min. Lesezeit

Die Berufsanerkennung bezeichnet die Anerkennung von Berufsqualifikationen, damit EU-Bürger ihre Ausbildung und ihren Berufsabschluss auch in einem anderen EU-Mitgliedstaat nutzen können. Ziel ist es, berufliche Abschlüsse auf europäischer Ebene vergleichbar zu machen und dadurch die berufliche Mobilität zu erleichtern. Grundlage ist die EU-Richtlinie 2005/36/EG zur gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 93)


Beispiel: Eine deutsche Krankenschwester möchte in Frankreich arbeiten. Da der Beruf dort wie in Deutschland reglementiert ist, muss sie ihren deutschen Berufsabschluss anerkennen lassen. Nach erfolgreicher Anerkennung kann sie ihren Beruf auch in Frankreich ausüben.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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