Berichtspflicht
Aktualisiert: vor 23 Stunden
Die Berichtspflicht ist die verbindliche Verpflichtung einer Person, regelmäßig oder bei bestimmten Ereignissen Berichte mit festgelegten Inhalten an bestimmte Empfänger zu übermitteln. Sie ist häufig in der Stellenbeschreibung oder in internen Regelungen festgelegt und bestimmt, wer wem, wann und über welche Sachverhalte berichten muss. (vgl. Motzel/Möller 2017, Stichwort „Berichtspflicht“)
Beispiel: Bei einem Bauprojekt ist in der Stellenbeschreibung des Projektleiters festgelegt, dass er dem Auftraggeber jeden Monat einen schriftlichen Bericht über den Projektfortschritt, die entstandenen Kosten und mögliche Terminabweichungen vorlegen muss. Verzögert sich beispielsweise die Fertigstellung des Rohbaus, muss der Projektleiter diese Abweichung im Bericht dokumentieren und den Auftraggeber über die möglichen Auswirkungen informieren. Damit erfüllt er seine Berichtspflicht.
Motzel, E.; Möller, T. (2017): Projektmanagement Lexikon. Referenzwerk zu den aktuellen nationalen und internationalen PM-Standards. 3. Auflage. Weinheim: Wiley-VCH




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