Bergrechtliche Gewerkschaft
Bergrechtliche Gewerkschaft (bG) ist eine Rechtsform des privaten Rechts für eine Kapitalgesellschaft, die ursprünglich für die Vereinigung von Miteigentümern an einem Bergwerk konzipiert wurde und offiziell 1980 abgeschafft wurde. Die Mitglieder einer bG werden als Gewerken bezeichnet, ihre Geschäftsanteile als Kuxe. (vgl. Schneck 2018, S. 93 ff.)
Beispiel: Mehrere Personen besitzen gemeinsam Anteile an einem Bergwerk. Sie schließen sich in der Rechtsform einer bergrechtlichen Gewerkschaft zusammen. Die einzelnen Mitglieder sind die Gewerken und ihre Beteiligungen am Unternehmen heißen Kuxe. Die Rechtsform spielt heute kaum noch eine Rolle.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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