Berechtigung
Berechtigung bezeichnet die durch das erfolgreiche Bestehen einer Abschlussprüfung erworbene Befugnis, einen bestimmten weiterführenden Bildungsweg, Qualifikationsprozess oder eine berufliche Laufbahn einzuschlagen. (vgl. Böhm/Seichter 2018, S. 64)
Beispiel: Ein Schüler besteht das Abitur und erhält dadurch die Berechtigung, ein Studium an einer Hochschule aufzunehmen. Der Abschluss dient damit als Nachweis, dass er die formalen Voraussetzungen für den nächsten Bildungsweg erfüllt.
Böhm, W.; Seichter, S. (2018): Wörterbuch der Pädagogik. 17. Auflage. Paderborn: Ferdinand Schöningh




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