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Berechtigtes Interesse

21. Aug.
1 Min. Lesezeit

Ein berechtigtes Interesse ist ein nach vernünftiger Abwägung der Situation gerechtfertigtes Interesse tatsächlicher oder rechtlicher Art. Der Begriff wird in verschiedenen Rechtsbereichen verwendet. Im Mietrecht kann beispielsweise ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung eines Mietverhältnisses bestehen, wenn er die Wohnung für sich oder seine Familie benötigt (Eigenbedarf). (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 80)


Beispiel: Ein Vermieter möchte eine vermietete Wohnung kündigen, weil seine Tochter dort nach ihrem Studium einziehen soll. Wenn dieser Eigenbedarf nachvollziehbar begründet werden kann, kann darin ein berechtigtes Interesse an der Kündigung liegen.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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