Belohnungsmacht
- Andreas Armster
- 1. Juli
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Belohnungsmacht ist die Fähigkeit einer Person, andere durch in Aussicht gestellte Vorteile oder Vergünstigungen zur gewünschten Handlung zu bewegen. (vgl. Oechsler/Paul 2024, S. 61)
Beispiel: Eine Führungskraft verspricht einer Mitarbeiterin eine Bonuszahlung, wenn sie ein Projekt bis zum Monatsende erfolgreich abschließt.
Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg
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