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Beleihungswert

30. Aug.
1 Min. Lesezeit

Der Beleihungswert ist der im Rahmen einer Kreditprüfung festgelegte Wert einer dinglichen Kreditsicherheit, bis zu dem ein Kreditgeber den Vermögensgegenstand als verwertbare Sicherheit akzeptiert. Auf Grundlage dieses Werts legt der Kreditgeber eine Beleihungsgrenze fest, bis zu der der Gegenstand als Sicherheit für einen Kredit dient. (vgl. Schneck 2018, S. 93 ff.)


Beispiel: Eine Immobilie hat einen festgelegten Beleihungswert von 500.000 €. Die Bank setzt eine Beleihungsgrenze von 80 % fest. Damit akzeptiert sie die Immobilie bis zu 400.000 € als Kreditsicherheit. Eine entsprechende Sicherheit kann beispielsweise durch eine Grundschuld oder Hypothek gestellt werden.


Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

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