top of page
Das Bild zeigt einen Werbebanner von Amazon.

Belegvorhaltepflicht

Die Belegvorhaltepflicht bedeutet, dass Steuerpflichtige Belege und Nachweise für ihre Steuererklärung nicht mehr automatisch beim Finanzamt einreichen müssen. Stattdessen sind die Unterlagen innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen aufzubewahren und dem Finanzamt nur auf Anforderung vorzulegen. (vgl. Puke 2023, S. 49)


Beispiel: Eine Arbeitnehmerin macht in ihrer Einkommensteuererklärung Werbungskosten für Fortbildungskosten geltend. Die Rechnungen und Zahlungsnachweise reicht sie nicht mit der Steuererklärung ein, sondern bewahrt sie auf und legt sie dem Finanzamt nur vor, wenn dieses sie im Rahmen einer Prüfung anfordert.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

Kommentare


bottom of page