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Belegprinzip

Das Belegprinzip ist ein Grundsatz der Buchführung und besagt, dass jeder Geschäftsvorfall nur mit einem entsprechenden Beleg gebucht werden darf („Keine Buchung ohne Beleg“). (vgl. Schädel 2022, S. 32)


Beispiel: Ein Unternehmen kauft Büromaterial für 100 € und erhält dafür eine Rechnung. Erst auf Grundlage dieser Rechnung wird der Betrag in der Buchführung als Aufwand gebucht. Ohne diese Rechnung (Beleg) dürfte keine Buchung erfolgen.


Schädel, N. (2022): Buchführung, Jahresabschluss und Besteuerung gewerblicher Unternehmen. Grundlagen Anwendung Fallübungen. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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