Beizulegende Wert
Der beizulegende Wert ist ein Wert, mit dem Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Umlaufvermögens unter bestimmten Voraussetzungen bewertet werden können. Er orientiert sich grundsätzlich an einem vermutlichen, vorsichtig geschätzten Marktpreis. Im Anlagevermögen kann durch den Ansatz des beizulegenden Werts insbesondere eine außerplanmäßige Abschreibung berücksichtigt werden. (vgl. Schneck 2018, S. 93 ff.)
Beispiel: Ein Unternehmen besitzt eine Maschine, deren Wert deutlich gesunken ist. Der beizulegende Wert der Maschine wird anhand des Werts eines vergleichbaren Gegenstands bzw. der Wiederbeschaffungskosten geschätzt. Ist dieser Wert niedriger als der bisherige Buchwert, kann eine außerplanmäßige Abschreibung erforderlich sein.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




Kommentare