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Beitragsbemessungsgrenze

21. Aug.
1 Min. Lesezeit

Die Beitragsbemessungsgrenze ist die maximale Verdiensthöhe, bis zu der Beiträge zur Sozialversicherung berechnet werden. Verdient eine Person mehr als diese Grenze, wird der darüber hinausgehende Verdienst nicht mehr für die Beitragsberechnung berücksichtigt. Die Beitragsbemessungsgrenzen werden jährlich an die Lohnentwicklung und Gehaltsentwicklung angepasst. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 79)


Beispiel: Ein Arbeitnehmer verdient 6.000 € im Monat, die Beitragsbemessungsgrenze liegt aber bei 5.000 €. Die Sozialversicherungsbeiträge werden dann nur aus 5.000 € berechnet, nicht aus den gesamten 6.000 €.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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