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Beitrag

30. Aug.
1 Min. Lesezeit

Ein Beitrag ist eine Abgabe, die im Gegensatz zu einer Steuer oder Gebühr nur dann fällig wird, wenn die damit verbundene Gegenleistung tatsächlich in Anspruch genommen wird. Außerdem wird der Begriff Beitrag häufig für die Prämie einer Versicherung verwendet. (vgl. Schneck 2018, S. 93 ff.)


Beispiel: Ein Erschließungsbeitrag wird von einem Grundstückseigentümer gezahlt, wenn beispielsweise eine Straße oder andere Infrastruktur für das Grundstück erschlossen und die entsprechende Gegenleistung in Anspruch genommen wird. Auch die regelmäßige Zahlung für eine Versicherung wird als Versicherungsbeitrag bezeichnet.


Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

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