Beihilfe
Die Beihilfe ist eine Teilkostenerstattung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst, zum Beispiel Beamte und Richter, bei Krankheit, Geburt oder Tod sowie für bestimmte Vorsorgemaßnahmen. Unter bestimmten Voraussetzungen haben auch Ehepartner, Kinder und Versorgungsempfänger Anspruch auf Beihilfe. Im EU-Recht wird der Begriff „Beihilfe“ dagegen im Sinne von Subvention verwendet. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 79)
Beispiel: Ein Beamter muss wegen einer Krankheit 1.000 € Behandlungskosten bezahlen. Ein Teil dieser Kosten wird durch die Beihilfe übernommen. Den verbleibenden Teil muss er selbst tragen oder über eine zusätzliche Krankenversicherung absichern.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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