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Behinderungsmissbrauch

21. Aug.
1 Min. Lesezeit

Behinderungsmissbrauch bezeichnet den Missbrauch von Marktmacht durch ein marktbeherrschendes Unternehmen, wenn dadurch Konkurrenten oder andere Marktteilnehmer behindert werden. Beispiele sind diskriminierende Preise, Sonderkonditionen, Ausschließlichkeitsvereinbarungen, Koppelungsgeschäfte oder Vertriebsbeschränkungen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 79)


Beispiel: Ein marktbeherrschender Hersteller verkauft einem großen Händler ein Produkt zu einem besonders günstigen Preis, während er einem kleineren Konkurrenten deutlich schlechtere Konditionen anbietet. Dadurch wird der kleinere Konkurrent im Wettbewerb behindert.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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