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Begrenzte Stellvertretung

Begrenzte Stellvertretung ist ein Typ der Stellvertretung, bei dem der Stellvertreter zwar alle Aufgaben der vertretenen Person übernimmt, jedoch nur innerhalb vorher festgelegter Kompetenzen und Entscheidungsbefugnisse handelt. (vgl. Oechsler/Paul, 2024, S. 522 f.)


Beispiel: Eine Teamleiterin geht für zwei Wochen in Urlaub. Ihr Stellvertreter übernimmt in dieser Zeit alle Aufgaben, darf jedoch nur Entscheidungen bis zu einem Budget von 5.000 € eigenständig treffen; darüber hinaus muss er die Geschäftsführung einbeziehen.


Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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