Begrenzte Stellvertretung
- Andreas Armster

- 8. Aug. 2025
- 1 Min. Lesezeit
Begrenzte Stellvertretung ist ein Typ der Stellvertretung, bei dem der Stellvertreter zwar alle Aufgaben der vertretenen Person übernimmt, jedoch nur innerhalb vorher festgelegter Kompetenzen und Entscheidungsbefugnisse handelt. (vgl. Oechsler/Paul, 2024, S. 522 f.)
Beispiel: Eine Teamleiterin geht für zwei Wochen in Urlaub. Ihr Stellvertreter übernimmt in dieser Zeit alle Aufgaben, darf jedoch nur Entscheidungen bis zu einem Budget von 5.000 € eigenständig treffen; darüber hinaus muss er die Geschäftsführung einbeziehen.
Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg



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