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Beglaubigung

30. Aug.
1 Min. Lesezeit

Eine Beglaubigung ist eine zulässige bzw. teilweise vorgeschriebene Form für Willenserklärungen bei Rechtsgeschäften, bei der insbesondere die Identität des Unterzeichners bestätigt bzw. beglaubigt wird. (vgl. Schneck 2018, S. 93 ff.)


Beispiel: Bei der Anmeldung zur Eintragung ins Handelsregister muss ein Notar beispielsweise die Identität des Unterzeichners bestätigen bzw. beglaubigen. Andere mögliche Formen für Rechtsgeschäfte sind die Schriftform oder die notarielle Beurkundung.


Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

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