Befugnis
Aktualisiert: vor 1 Tag
Eine Befugnis ist die Berechtigung einer Person, im Namen und im Rahmen einer Organisation oder eines Projekts rechtswirksame Handlungen vorzunehmen. Dazu gehören beispielsweise die interne Weisungsbefugnis gegenüber Mitarbeitenden, die externe Vertretungsberechtigung gegenüber Geschäftspartnern oder die Zeichnungsberechtigung zum Unterzeichnen von Verträgen. Die Befugnis legt somit fest, welche Entscheidungen eine Person treffen und welche Handlungen sie verbindlich ausführen darf. (vgl. Motzel/Möller 2017, Stichwort „Befugnis“)
Beispiel: In einem Bauprojekt erhält der Projektleiter die Befugnis, Aufgaben an die Projektmitarbeitenden zu verteilen und deren Arbeit zu koordinieren. Zusätzlich darf er im Rahmen einer festgelegten Vollmacht Verträge mit Lieferanten bis zu einem bestimmten Betrag unterzeichnen. Für Verträge, die diesen Betrag überschreiten, benötigt er die Genehmigung der Geschäftsführung. Dadurch sind seine Entscheidungsmöglichkeiten und Handlungsmöglichkeiten klar geregelt.
Motzel, E.; Möller, T. (2017): Projektmanagement Lexikon. Referenzwerk zu den aktuellen nationalen und internationalen PM-Standards. 3. Auflage. Weinheim: Wiley-VCH




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