Bedingte Kapitalerhöhung
- Andreas Armster

- 5. Jan.
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Eine bedingte Kapitalerhöhung ist die Erhöhung des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft, die nur in dem Umfang durchgeführt wird, wie bestimmte Bezugsrechte oder Umtauschrechte ausgeübt werden. Sie dient z. B. zur Ausgabe von Aktien im Rahmen von Wandelanleihen oder Optionsanleihen, bei Unternehmensfusionen oder zur Gewährung von Aktienrechten an Mitarbeiter oder Geschäftsführung. Das Bezugsrecht der bisherigen Aktionäre ist in der Regel ausgeschlossen, und das Grundkapital darf dabei bestimmte Höchstgrenzen nicht überschreiten (§ 192 AktG). (vgl. Hölscher/Helms 2018, S. 282 ff.)
Beispiel: Eine Aktiengesellschaft beschließt, ihr Grundkapital von 1.000.000 € bedingt um 200.000 € zu erhöhen, um Wandelanleihen auszugeben. Jede Wandelanleihe kann innerhalb von fünf Jahren in Aktien der Gesellschaft umgetauscht werden. Die Kapitalerhöhung wird nur dann wirksam, wenn die Inhaber der Wandelanleihen von ihrem Umtauschrecht Gebrauch machen. Wird das Umtauschrecht nicht ausgeübt, erfolgt keine Ausgabe neuer Aktien, und das Grundkapital bleibt bei 1.000.000 €.
Hölscher, R.; Helms, N. (2018): Investition und Finanzierung. 2. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg



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