top of page
Affiliate.png

Beamter

21. Aug.
1 Min. Lesezeit

Ein Beamter ist eine Person, die durch die Aushändigung einer Ernennungsurkunde in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis berufen wird. Dieses Dienstverhältnis ist gesetzlich besonders geregelt und kann beispielsweise beim Bund, einem Bundesland oder einer Gemeinde bestehen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 76)


Beispiel: Ben wird nach erfolgreicher Ausbildung zum Polizeibeamten ernannt. Er erhält eine Ernennungsurkunde und tritt damit in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zum Staat ein.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

Kommentare


bottom of page