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Beamtenbesoldung

Die Beamtenbesoldung basiert auf dem Alimentationsprinzip und ist gesetzlich geregelt. Sie setzt sich aus einem festen Grundgehalt, Familienzuschlägen sowie möglichen Zulagen zusammen und richtet sich nach Besoldungsgruppen, die Qualifikation, Dienstalter und Amtsbezeichnung berücksichtigen. Eine individuelle Gehaltsverhandlung wie in der Privatwirtschaft findet nicht statt. (vgl. Oechsler/Paul 2024, S. 483 ff.)


Beispiel: Ein Polizeikommissar (Besoldungsgruppe A10) erhält ein monatliches Grundgehalt von ca. 3.500 €, zusätzlich einen Familienzuschlag für zwei Kinder sowie eine Stellenzulage. Seine Gesamtdienstvergütung ist gesetzlich festgelegt und nicht verhandelbar.


Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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