Bauten
- Andreas Armster

- 3. Feb.
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Bauten sind Gebäude und andere selbständige Bauwerke, die dem Unternehmen dauerhaft dienen. Dazu zählen z.B. Geschäftsgebäude, Fabrikgebäude und Wohngebäude einschließlich nutzungsnotwendiger Einrichtungen (Heizung, Aufzüge). Maßgeblich für die Abgrenzung ist die Zweckbestimmung: Was unmittelbar der Produktion dient, zählt zu technischen Anlagen; übrige Bauwerke (z.B. Parkplätze, Kanalbauten) gelten als sonstige selbständige Bauten. (vgl. Roos 2024, S. 199)
Beispiel: Ein Unternehmen errichtet ein Bürogebäude mit Heizung und Aufzug. Das Gebäude wird als Bau aktiviert und über seine Nutzungsdauer abgeschrieben. Die fest installierte Produktionsmaschine in der Halle zählt dagegen nicht zu den Bauten, sondern zu den technischen Anlagen und Maschinen.
Roos, B. (2024): Grundlagen der Bilanzierung. 2. Auflage. München: UVK Verlag



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