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Bauordnung

15. Dez. 2025
1 Min. Lesezeit

Die Bauordnung regelt, wo und unter welchen baulichen Voraussetzungen Gebäude errichtet und genutzt werden dürfen. Sie bestimmt insbesondere die Zulässigkeit von Betrieben nach Gebieten sowie bauliche Sicherheitsanforderungen und Nutzungsanforderungen wie Brandschutz, Fluchtwege, Raumhöhen oder Belichtung bei gewerblicher Nutzung. (vgl. Carstensen 2017, S. 14 f.)


Beispiel: Ein Unternehmer möchte in einem Wohngebiet eine kleine Kfz-Werkstatt eröffnen und dafür seine private Garage nutzen. Das zuständige Bauamt untersagt dies, weil nach der Bauordnung in reinen Wohngebieten keine solchen Betriebe zulässig sind und zudem die baulichen Anforderungen (z.B. Fluchtwege und Aufenthaltsräume) nicht erfüllt werden.


Carstensen, S. (2017): Existenzgründung: Praktischer Leitfaden mit vielen Fallbeispielen. So sichern Sie nachhaltig die Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens. 2. Auflage. Wiesbaden: Springer Gabler

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