Baulandsteuer
Die Baulandsteuer (früher auch Grundsteuer C) war eine besondere Steuer auf baureife, unbebaute Grundstücke. Sie sollte Eigentümer dazu bewegen, Bauland zu bebauen oder zu verkaufen und damit Bodenspekulationen verhindern. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 14)
Beispiel: Ein Eigentümer besitzt ein erschlossenes Baugrundstück, lässt es aber jahrelang unbebaut. Durch die Baulandsteuer sollte ein finanzieller Anreiz geschaffen werden, das Grundstück zu bebauen oder auf den Markt zu bringen.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien




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