Bauabzugsteuer
- Andreas Armster

- 5. Juli
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Die Bauabzugsteuer ist ein Steuerabzug bei Bauleistungen im Inland. Der Leistungsempfänger ist grundsätzlich verpflichtet, 15 % der Gegenleistung einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Der Steuerabzug entfällt jedoch, wenn bestimmte gesetzliche Bagatellgrenzen nicht überschritten werden oder eine Freistellung vorliegt. (vgl. Puke 2023, S. 46)
Beispiel: Ein Unternehmen beauftragt einen Handwerksbetrieb mit Renovierungsarbeiten an seinem Betriebsgebäude. Grundsätzlich muss das Unternehmen 15 % des Rechnungsbetrags als Bauabzugsteuer einbehalten und an das Finanzamt abführen, sofern keine gültige Freistellungsbescheinigung vorliegt und die gesetzlichen Bagatellgrenzen überschritten werden.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag



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