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Basiszinssatz

21. Aug.
1 Min. Lesezeit

Der Basiszinssatz ist ein gesetzlich festgelegter Referenzzinssatz, der zur Berechnung von Zinsen verwendet wird. Er trat ab 1. Januar 1999 an die Stelle des früher geltenden Diskontsatzes der Deutschen Bundesbank. Der Basiszinssatz ist an einen Zinssatz des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) gekoppelt und beeinflusst dadurch den Geldmarkt. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 75)


Beispiel: In einem Vertrag wird festgelegt, dass bei einer verspäteten Zahlung Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte als Verzugszins berechnet werden. Steigt der Basiszinssatz, steigt entsprechend auch der zu zahlende Verzugszins.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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